Leserbriefe

Apotheker sind keine Marionetten der ApBetrO

Nach Einreichung ihrer Pläne für eine Teilmodernisierung ihrer Offizin erhielt Frau Kölling, Bremervörde, einen abschlägigen Brief der Apothekerkammer Niedersachsen, mit Hinweis auf die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Demnach sollten Mindestabstände von Kunde zu Kunde von 2 m oder andere Maßnahmen zur Abschirmung eingehalten werden. Frau Kölling richtete daraufhin das folgende Schreiben an die Kammer:

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