DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

Doppelt dreist

Gelten jetzt auch unterschiedliche Verordnungen als Duplikate?

DAP | Häufig werden identische Verordnungen von Rezeptprüfstellen als nicht erstattungsfähige Duplikate angesehen. Neu ist jedoch die Retaxvariante, zwei unterschiedliche Verordnungen als Duplikate anzusehen und diese gleich vorsorglich zu retaxieren, bis die Apotheke ­innerhalb der vertraglichen Einspruchsfrist eine zusätzliche ärzt­liche Bestätigung vorlegt.

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