Apotheken

EuGH-Urteil: Apotheken in Not?

CDU-Abgeordnete informieren sich in Esslinger Bären-Apotheke über die Auswirkungen des Urteils

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bekanntlich mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 die Arznei­mittelpreisbindung für ausländische Apotheken gekippt und damit ausländischen Versandhändlern erlaubt, von festen Preisen bei Rx-Medikamenten abzuweichen. In Deutschland ansässige Apotheken sind dagegen weiterhin an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden und dürfen ihren Kunden keinerlei Preisnachlässe gewähren.

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