DAZ aktuell

KIM-Kontrolle ab 1. Juni möglich

Digitales Meldeverfahren für NNF

daz | Bis Ende Juni müssen Apotheken ihre KIM-Adresse an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) melden – andernfalls, wird die TI-Pauschale gekürzt. Ab 1. Juni können die Apotheken im NNF-Portal prüfen, ob die Meldung korrekt verlaufen ist.

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