DAZ aktuell

Rezepturzuschlag gibt es pro Spritze

Retaxierter Zyto-Apotheker klagt erfolgreich gegen AOK Bayern

ks | Der Rezepturzuschlag für die Herstellung einer „applikations­fertigen Einheit“ nach der Hilfstaxe fällt auch dann nur einmal an, wenn die verordnete Gesamtmenge des Zyto­statikums an einem Tag in zwei Spritzen aufgeteilt wird. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) und befand eine Retaxation der AOK Bayern für rechtswidrig. (Urteil v. 5. September 2024, Az.: B 3 KR 21/22 R)

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