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Bei Statusänderung droht Retax

DAV warnt vor fehlender Kennzeichnung bei elektronischen Ersatzverordnungen

gbg | Hat der Arzt vergessen, eine elektronische Ersatzverordnung als solche zu kennzeichnen, ist es den Apotheken bisher technisch möglich, dies nachzuholen. Doch dieses Vorgehen bringt offenbar ein enormes Retax-Risiko mit sich.

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