DAZ aktuell

Schonfrist für Wundversorgung

Übergangsregel bis 2. März 2025

ks | „Sonstige Produkte zur Wund­behandlung“, etwa antimikrobielle Wundauflagen mit Silber oder Hy­drogele, werden auch weiterhin von der GKV erstattet. Die Hersteller haben drei Monate länger Zeit, sich auf neue Vorgaben einzustellen.

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