DAZ aktuell

Kassenbon nur mit Patientenname gültig

Worauf beim Absetzen von Arzneimittelkosten in der Steuererklärung zu achten ist

daz | Ab dem kommenden Jahr müssen Patientinnen und Patienten, die ihre Arzneimittelkosten von der Steuer absetzen wollen, einen Kassenbeleg mit ihrem Namen einreichen. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Verordnung mit Blick auf das E-Rezept geändert.

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