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Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker / Informationen der Institutionen und Behörden
BfArM: Propofol-haltige Arzneimittel: Abweichung von der Zulassung befristet erlaubt
Ergänzung der AMK vom 26. November 2020: Das BfArM hat mittels Bescheid die Ausnahme zur weiteren Sicherstellung der Versorgung mit Propofol-haltigen Arzneimitteln bis zum 31.03.2021 verlängert.
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27.11.2020, 08:28 Uhr
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