Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Der Rahmenvertrag legt in § 6 Absatz 2 fest, dass das Stückeln in einen bestehenden Normbereich nicht erlaubt ist. Dass diese Regelung jedoch nicht ... » Weiterlesen

DAP | Eine „Akutversorgung“ liegt dann vor, wenn das verschriebene ­Arzneimittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, der die ­unverz... » Weiterlesen

Die DGHO unterscheidet drei Stadien des Eisenmangels: „Im Stadium I sind die Eisenspeicher reduziert, die Erythropoese wird jedoch noch genügend mit Eisen ... » Weiterlesen

DAP | Apotheken dürfen Rezepte mit dem Vermerk „Duplikat“ in der Regel nicht beliefern. Doch es gibt durchaus Fälle, in denen zwei identische ... » Weiterlesen

DAP | Gemäß SGB V sind rabattierte Arzneimittel vorrangig vor nicht ­rabattierten Arzneimitteln abzugeben, auch wenn diese eine abweichende Menge haben, aber... » Weiterlesen

DAP | Eine verordnete Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nach Stückzahl, darf nach Rahmenvertrag § 6 Abs.2 nur gestückelt beliefert werden... » Weiterlesen