Blasenentzündungen sind in der Arztpraxis einer der häufigsten Anlässe für die Verordnung eines Antibiotikums. In Zahlen: Jährlich werden ca. 6,3 Millionen Blasenentzündungen mit Antibiotika behandelt.1 Ausgehend davon, dass die Rezidivrate bei rund 25 Prozent liegt, handelt es sich bei mehr als 1,6 Millionen Fällen somit um die Behandlung einer wiederkehrenden Infektion.2
Die Verordnung eines Antibiotikums bei einer Blasenentzündung ist leitliniengerecht, denn Mittel der ersten Wahl zur Behandlung einer Harnwegsinfektion ist gemäß der entsprechenden S3-Leitlinie in der ärztlichen Praxis die Gabe eines Antibiotikums mit geringer Resistenzrate.3
Allerdings wird in dieser Leitlinie auch betont, dass der Fokus bei der Behandlung eines unkomplizierten Harnwegsinfekts vor allem darauf liegt, „die klinischen Symptome zum Abklingen zu bringen“. So wird in der Leitlinie eingeräumt, dass bei einer unkomplizierten Blasenentzündung mit leichten bis moderaten Beschwerden eine symptomatische Therapie erwogen werden kann.
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