Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Stimmt der Rabattartikel in keiner Indikation mit dem verordneten Arzneimittel überein, muss laut Rahmenvertrag ein preisgünstiges Präparat abgegeben ... » Weiterlesen

DAP | Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit gelten bei Isotretinoin besondere Verordnungs- und Abgabebeschränkungen. Neben der oralen Einnahme gibt es auch ... » Weiterlesen

DAP |  Immer wieder taucht die ­Frage zur Austauschbarkeit unterschiedlich deklarierter Darreichungsformen bei Originalen und Importen auf. Auch der neue ... » Weiterlesen

DAP | „Aut idem“ ist lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“. Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes, ... » Weiterlesen

jb/wes | Gibt es Lieferschwierigkeiten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, treten zu dem Problem, wie man nun den Patienten ­optimal versorgt, in der ... » Weiterlesen

Ein Arzt, so lernen wir im Studium, kann auch ein Stück Toilettenpapier nehmen und darauf ein Arzneimittel verordnen. Aber ist es dadurch, dass ein Arzt ... » Weiterlesen