Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP |  Hat sich ein Patient zusammen mit seinem Arzt nach erfolgter gesetzlicher Aufklärung für ein mehrkostenpflichtiges Arzneimittel entschieden, dann hat ... » Weiterlesen

DAP |  Gemäß § 5 Absatz 3 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung hat die Apotheke bei der Rezeptbelieferung importfähiger Arzneimittel zur ... » Weiterlesen

DAP | Nachdem die Veröffentlichung zahlreicher Retaxfälle wegen angeblich nicht aussagekräftiger handschriftlicher Zusatzbegründungen bei Pharmazeutischen ... » Weiterlesen

DAP |  Apotheken sind gemäß dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verpflichtet, vorrangig rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben. Das ist ... » Weiterlesen

DAP | Da die Einnahme von Opioiden als Nebenwirkung u. a. Obstipationen mit sich bringen kann, hat der Gesetzgeber es ermöglicht, dass Abführmittel bei ... » Weiterlesen

DAP |  Blutzuckerteststreifen stellen eine spezielle Produktgruppe dar, für die besondere Regeln für die Verordnung und die Abgabe zulasten der gesetzlichen ... » Weiterlesen