Retaxfall des Monats

Cave: Preisanker

Retaxation bei Abgabe von Verbandmitteln vermeiden

Ist ein verordnetes Präparat nicht lieferbar, so steht die Apotheke vor der Herausforderung, eine liefer­fähige Alternative auszuwählen, die gemäß den geltenden Verträgen auch abrechnungsfähig ist. Dabei spielt der durch die Verordnung gesetzte Preisanker eine entscheidende Rolle. Bei der Abgabe von Verbandmitteln gelten besondere Regeln » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Nullretaxationen dürfen die Krankenkassen nach dem BSG-Urteil vom 02.07.2013, B 1 KR 5/13 R bei Missachtung der Rabattverträge ohne eine Begründung ... » Weiterlesen

DAP | Bekannt ist der „Preisanker“ in der Regel bei namentlichen Importverordnungen – dass er jedoch bei jeder Arzneimittelverordnung zu prüfen ist, wenn... » Weiterlesen

DAP | In Zusammenhang mit den seit 1. Juli 2015 gültigen neuen ­Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zur erforderlichen Angabe des ­... » Weiterlesen

DAP |  Die Tatsache, dass es für ein bestimmtes Arzneimittel eine rabattierte Alternative gibt, bedeutet nicht automatisch, dass auch ausgetauscht werden darf... » Weiterlesen

DAP | Fast jedes Apothekenteam kennt sie: Retaxationen aufgrund einer vermeintlich unberechtigten Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln. Obwohl die Apotheken-... » Weiterlesen

DAP | Das Setzen eines Aut-idem-Kreuzes ist in der Regel nur sinnvoll, wenn die Verordnung des gewünschten Arzneimittels eindeutig ist, d. h. die genaue ... » Weiterlesen