Schweinegrippe-Meldungen

Ärzte werden von Meldepflicht bei Verdachtsfällen befreit

13.11.2009, 11:39 Uhr


Angesichts der Ausbreitung der Schweinegrippe und des Ansturms von Impfwilligen auf die Praxen werden die Ärzte von Verwaltungsaufgaben entlastet: Nach einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums entfällt bei Verdachtsfällen und Grippekranken

Den Gesundheitsämtern müssen danach nur noch Todesfälle gemeldet werden, die in Verbindung mit der Schweinegrippe stehen, außerdem Patienten, bei denen die Infektion aufgrund von Laboruntersuchungen eindeutig nachgewiesen wurde.

Die bisherige Meldepflicht mache im Hinblick auf den Erregernachweis keinen Sinn mehr, sagte RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher gegenüber der Bielefelder Zeitung. Die Krankheit sei weiter auf dem Vormarsch. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden beantragten Ärzte bei Grippekranken nur noch in Einzelfällen einen Labortest. Dies sei zum Beispiel bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen notwendig, bei denen sich ein schlimmer Verlauf der Grippe abzeichnen könne. Auch bei einem größeren Ausbruch, wie etwa in Schulklassen, könnten Laboruntersuchungen beantragt werden. Nach Schätzungen der Gesundheitsbehörden haben sich seit Mai bundesweit 55 000 Menschen mit dem Virus infiziert.


AFP/Peter Ditzel


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