Bayern und Sachsen wollen Arzneimittelversandhandel einschränken (2008)

30.09.2010, 09:14 Uhr


Unabhängig von der damaligen Opposition im Bundestag brachten die Länder Bayern und Sachsen 2008 im Bundesrat einen Gesetzantrag ein, der ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthielt. Ein Anlass zu dieser Initiative war „Entwicklung des klassischen Versandhandels mit Arzneimitteln (direkte Bestellung, direkte Belieferung) hin zu schwer überschaubaren Varianten mit von Dritten betriebenen Diensten“, das heißt: „Pick-up-Stellen“. Wäre dem Antrag Erfolg beschieden gewesen, wären die Pick-up-Stellen nicht verboten, sondern nur in ihrem Handelssortiment eingeschränkt worden. Letzten Endes diskutierte der Bundesrat den Gesetzantrag gar nicht, weil Bayern und Sachsen ihn im Dezember 2008 zurückzogen. ()


Wolfgang Caesar