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Streit um Retaxationen
Kassen wollen Vorschlag bis Freitag vorlegen
Die Verhandlungen zwischen den Apothekerverbänden Westfalen-Lippe (AVWL) und Nordrhein (AVNR) auf der einen und allen Primärkassen auf der anderen Seite über eine notwendige Anpassung des Liefervertrages zum Thema Nullretaxation gehen in die nächste Runde. Die Krankenkassen haben zugesagt, bis zum Freitag, 16. März, einen eigenen, gemeinsamen Vorschlag vorzulegen.
Dabei geht es um die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Rechnungskürzungen wegen Nichtbeachtung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen und um eine grundsätzliche Begrenzung von Retaxationen auf den Vergütungsanteil der Apotheke. Beide Apothekerverbände hatten eine Woche zuvor einen konkreten Vorschlag vorgelegt, um Rechnungskürzungen unter Wahrung der berechtigten Interessen der gesetzlichen Krankenkassen angemessen zu begrenzen.
In den Gesprächen haben die Apothekerverbände deutlich gemacht, dass zwar eine große Mehrzahl der Krankenkassen das Retaxationsverfahren in der Regel mit Augenmaß nutzt. Da aber drei einzelne Betriebskrankenkassen die Retaxationen offensichtlich missbräuchlich anwendeten und sich hohe finanzielle Vorteile auf Kosten der Apotheken verschafften, stünden die Krankenkassenverbände in der Verantwortung, eine vertragliche Regelung zu treffen, die einen solchen Missbrauch künftig ausschließe, so die beiden Apothekerverbände in einer Pressemitteilung. Retaxationen dürften weder zu einer zusätzlichen Einnahmequelle für die Kassen mutieren, noch hätten sie den Zweck eines Sanktionsinstruments.
Berlin - 12.03.2012, 11:34 Uhr