Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 2)

Einlösen und Zuweisen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Stuttgart - 31.05.2022, 09:15 Uhr

Wie wird eigentlich gewährleistet, dass ein E-Rezept nur einmal eingelöst wird? (c / Foto: IMAGO / Future Image)

Wie wird eigentlich gewährleistet, dass ein E-Rezept nur einmal eingelöst wird? (c / Foto: IMAGO / Future Image)


Im zweiten Teil der E-Rezept-Serie beantwortet die DAZ insbesondere praktische Fragen zum Einlösen der elektronischen Verordnungen. Erfahren Sie, ob man anhand des Tokens erkennen kann, ob ein E-Rezept schon beliefert wurde, ob man es nach dem Herunterladen wieder zurückgeben kann und ob man andere Personen beauftragen darf, das eigene E-Rezept einzulösen.

Kann man bei der Vorlage des Tokens sehen, ob das Rezept schon eingelöst wurde?

Ob ein Rezept noch offen ist oder bereits beliefert wurde, sieht man erst beim Abruf.

Muss man den Ausdruck aufheben?

Der Ausdruck ist für die Abrechnung irrelevant und kann entsorgt werden. Datenschutzkonform natürlich. Man kann ihn aber auch dem Patienten wieder mitgeben. Das löst einerseits das Datenschutzproblem, andererseits stehen Einnahmehinweise darauf, die der Patient möglicherweise benötigt.

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Kann man E-Rezepte für andere einlösen?

Jeder, der über den Token verfügt, kann das dazugehörige E-Rezept einlösen. Darin besteht auch ein Kritikpunkt: Es gibt die Befürchtung, dass der Token vom Patienten unbemerkt abfotografiert und ohne dessen Wissen eingelöst werden könnte.

Wie wird gewährleistet, dass ein E-Rezept nur einmal eingelöst wird?

Ruft eine Apotheke mithilfe des Tokens ein E-Rezept vom Fachdienst ab, wird es mit „abgerufen“ markiert und bekommt den Status „in Bearbeitung“. Damit kann es nicht noch einmal abgerufen werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der Abgabe schickt die Apotheke den Abgabedatensatz zurück an den E-Rezeptspeicher. Das Rezept bekommt den Status „abgegeben“. Ein nochmaliger Abruf ist nicht möglich. Erst wenn die Apotheke ein heruntergeladenes, aber nicht beliefertes Rezept zurück zum Fachdienst gibt, ist ein erneuter Download möglich.

Können einmal heruntergeladene E-Rezepte zurückgegeben werden?

Wird ein E-Rezept heruntergeladen und dann noch nicht beliefert, zum Beispiel weil der Patient keine Nachlieferung möchte, kann es zurückgegeben werden. In der Software wird es eine Funktion dafür geben. Der Status auf dem E-Rezeptspeicher wechselt dann von „in Bearbeitung“ zurück nach „offen“. Jede Apotheke, die über den Token verfügt, kann dann wieder darauf zugreifen.

Zuweisen bleibt verboten

Können Ärzte Apotheken direkt Rezepte zuweisen?

Die direkte Zuweisung von Rezepten durch Ärzte an Apotheken ist nicht erlaubt und somit eigentlich auch nicht vorgesehen. Sind allerdings an einem ausgestellten Rezept so umfangreiche Änderungen notwendig, dass sich das nicht mit Hilfe des Kommentarfelds lösen lässt, sondern eine Neuausstellung notwendig ist, kann der Arzt ausnahmsweise der jeweiligen Apotheke das Rezept direkt zuweisen – sofern das der Patient mit der Gematik-App nicht selbst kann.

Kann die Apotheke E-Rezepte löschen?

Wenn die Apotheke über den Token verfügt, kann sie E-Rezepte vom Speicher löschen. Das kann notwendig sein, wenn ein Verordnungsfehler eine Neuausstellung erforderlich macht. Auch Patient und Arzt können E-Rezepte löschen.

Glossar

E-Rezept-Fachdienst ist der Server, über den E-Rezepte abgewickelt werden – sozusagen das Postfach, in das der Arzt das Rezept legt und aus dem es die Apotheke dann abruft. Außerdem werden alle Zugriffe auf das E-Rezept protokolliert und Statusübergänge (offen, in Bearbeitung etc.) verwaltet.

Token ist der Schlüssel, der zum Abruf des E-Rezepts aus dem „Postfach“ (E-Rezept-Fachdienst) berechtigt. Er liegt in Form eines Data-Matrix-Codes vor, der in der Apotheke gescannt wird. Nur mithilfe der Gematik-App kann er derzeit direkt der Apotheke zugewiesen und ohne scannen in die Software übernommen werden.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer wie Apotheker Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. In Bezug auf das E-Rezept ist sie erforderlich, wenn Änderungen am Rezept vorgenommen werden.

FiveRx ist ein Standard zur Übertragung von Rezeptdaten zwischen der Warenwirtschaft der Apotheke und dem Rechenzentrum der Apotheke. Er wird schon seit Jahren standardmäßig zur Rezeptprüfung eingesetzt.

Drittanbieter-Apps: Apps von Anbietern wie apotheken.de, ia.de oder gesund.de, die bisher bei Rx-Arzneimitteln nur für Vorbestellungen genutzt werden konnten, können ein Bild des Tokens an eine ausgewählte Apotheke übertragen. Eine direkte Übertragung ist nur mit der offiziellen Gematik-App möglich.

Dieser Artikel ist ursprünglich am 28.12.2021 erschienen. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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