Husten – das gilt es abzuklären
Im Rahmen der Hustenberatung müssen verschiedene Aspekte abgeklärt werden.
Dazu gehören vor allem die Art und die Dauer der Beschwerden.
Grundsätzlich wird zwischen trockenem und produktivem Husten unterschieden. Wenn der Patient die folgenden Fragen mit Ja beantwortet, ist ein Reizhusten wahrscheinlich:
- Fühlt sich der Husten trocken an?
- Klingt der Husten bellend?
Hinweise auf einen produktiven Husten liefert dagegen ein Ja auf Fragen wie:
- Fühlen Sie sich verschleimt?
- Haben Sie Auswurf?
Die Antwort auf Fragen nach der Hustendauer gibt einen Anhaltspunkt, ob ein Patient mit akutem oder chronischem Husten vor einem steht – und ist ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung, ob eine Selbstmedikation möglich ist oder der Patient an der Arzt verwiesen werden sollte. Nach den Vorgaben der Bundesapothekerkammer (BAK) für eine leitliniengerechte Hustenberatung gilt, dass die Grenze der Selbstmedikation bei zwei bis drei Wochen anhaltendem Husten ohne nennenswerten Auswurf liegt. An den Arzt verweisen sollten Sie Hustenpatienten zudem
- bei eitrigem oder blutigem Auswurf,
- wenn sie Asthmatiker sind,
- bei Atemnot,
- bei hohem Fieber,
- bei besonders heftigen oder für eine Erkältung untypischen Symptomen,
- bei starken Kopfschmerzen und/oder Gliederschmerzen,
- der Patient bereits einiges gegen seine Beschwerden unternommen hat und keine Besserung eingetreten ist,
- bei bekannter Refluxösophagitis.
Dagegen ist das Symptom Husten mit
- schleimigem Auswurf,
- Erkältungssymptomen,
- Abgeschlagenheit,
- Heiserkeit,
- leicht erhöhter Temperatur,
- Schnupfen
wahrscheinlich auf eine Infektion der Atemwege mit Erkältungsviren zurückzuführen – und die Empfehlung eines Präparates zur Selbstmedikation somit möglich.
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