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EURO: Einführungsverordnung
Die wichtigsten Punkte sind:
- Der EURO ist ab dem 1.1.1999 die gemeinsame Währungseinheit.
- EURO und nationale Währungseinheiten gelten während einer Übergangszeit nebeneinander. Die nationale Währungseinheiten sind als Untereinheiten des EURO definiert.
- Es gilt der Grundsatz, daß während der Übergangszeit in Bezug auf Verwendung von EURO oder DM im Rahmen von Verträgen und anderen Rechtsakten deren Verwendung nicht behindert oder gar Zwang ausgeübt werden darf. Für bargeldlose Zahlungen können sowohl DM als auch EURO verwendet werden.
- Die Einführung von EURO-Banknoten und -Münzen soll spätestens zum 1.1.2002 erfolgen. Hier gibt es noch eine Übergangszeit von höchstens sechs Monaten, die durch den nationalen Gesetzgeber abgekürzt werden kann. Solange diese Einführung andauert, kann für Barzahlung noch die nationale Währung verwendet werden.
- Am Ende des Übergangszeitraums verliert die nationale Währung ihre Gültigkeit.
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