Pharmazeutisches Recht

Nordrhein-Westfalen: Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der AK Nordrhein

Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein

Vom 17. November 2004

Artikel I

Nr. II Ziffer 1 aa) wird ersetzt durch folgende Fassung: "Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerks erhält monatlich 1.000,00 Euro als Pauschalentschädigung, die übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerks erhalten monatlich 300,00 Euro. Bei Fehlzeiten von mehr als drei Sitzungen innerhalb eines Kalenderjahres werden drei Monatspauschalen zurückgefordert. Für Sondersitzungen (Anlageausschusssitzungen, etc.) wird den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerks die Aufwandspauschale als pauschale Abgeltung gem. Nr. II Ziffer 1 gezahlt.

Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsführenden Ausschusses des Versorgungswerks erhält monatlich 500,00 Euro als Pauschalentschädigung, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses des Versorgungswerks erhalten monatlich 150,00 Euro. Bei Fehlzeiten von mehr als drei Sitzungen innerhalb eines Kalenderjahres werden drei Monatspauschalen zurückgefordert. Für Sondersitzungen wird den Mitgliedern des Aufsichtsführenden Ausschusses des Versorgungswerks die Aufwandspauschale als pauschale Abgeltung gem. Nr. II Ziffer 1 gezahlt.

Die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses erhalten die pauschale Abgeltung gem. Nr. II Ziffer 1. Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident erhalten für ihre Sitzungsteilnahme im Versorgungswerk die pauschale Abgeltung gemäß Nr. II Ziffer 1.

Artikel II

Die Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein tritt nach der Beschlussfassung durch die Kammerversammlung am Tag der Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung in Kraft."

Die vorstehende Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein vom 17. November 2004 wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 1. Dezember 2004 Anneliese Menge Präsidentin

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