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Gesundheitsreform: Arbeitgeberverband fordert Fremd- und Mehrbesitz
Ausgangspunkt der Reformüberlegungen des BDA ist, dass das Gesundheitssektor ein bedeutender Wachstumsbereich mit erheblicher Arbeitsmarktrelevanz ist. Doch damit Beschäftigung und Wachstum in allen Bereichen gesichert sind, ist es für den BDA unerlässlich, dass die Krankheitskosten vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden. Dafür soll ein Prämiensystem sorgen, das sich stark an dem Modell der Professoren Rürup und Wille orientiert. Rund 180 Euro würde die Prämie nach den gegenwärtigen Berechnungen pro Erwachsenen betragen. Die 14,5 Millionen gesetzlich krankenversicherten Kinder werden prämienfrei mitversichert.
Die Belastungsobergrenze soll bei 12,5 Prozent des Brutto-Einkommens liegen. Wer die Prämie nicht aufbringen kann, bekommt vom Staat einen Ausgleich. Dieser soll insbesondere über eine steuerpflichtige Auszahlung des bisherigen Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung finanziert werden. Insgesamt beziffert der BDA die nötige Transfersumme auf 22 Mrd. Euro. In anderen Prämienmodellen - etwa der CDU - geht man von rund 35 Mio. Euro aus. Wichtig ist dem BDA vor allem eines: Die Umstellung muss für die Arbeitgeber auf jeden Falls kostenneutral bleiben. Maßnahmen wie lohnbezogene Zusatzbeiträge zur Finanzierung des sozialen Ausgleichs sind damit tabu. Ergänzend spricht sich der BDA für den Aufbau einer Kapitaldeckung aus. Allerdings nicht innerhalb der GKV, sondern im Rahmen der privaten Alterssicherung.
Aus für die Kassenärztlichen Vereinigungen
Neben der Finanzierungsseite hat der BDA auch eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der Leistungsseite. So müsse der Wettbewerb auf allen Ebenen intensiviert werden. Das GKV-Modernisierungsgesetz habe zwar erste Schritte in die richtige Richtung gemacht - doch die Ansätze seien bislang nur "rudimentär", heißt es im Konzept. Schrittweise müsse die Vertragsfreiheit der Krankenkassen ausgebaut werden. Die Kollektivverträge mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Einzelverträgen weichen - Ziel ist ein Wettbewerb, der die Kosten senkt und die Qualität sichert. Der Sicherstellungsauftrag soll in der Folge auf die Krankenkassen übertragen werden.
Mehr Wettbewerb unter Apotheken
Auch im Arzneimittelsektor soll ein neuer Wind wehen: "Die Liberalisierung des Arzneimittelvertriebes muss fortgeführt werden", heißt es im BDA-Konzept. Durch die festen Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel werde der Preiswettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend verhindert: "Die Preisbindung durch die Arzneimittelpreisverordnung muss daher beseitigt werden." Auch das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken will der BDA gänzlich aufgehoben wissen: "Es bedeutet eine Marktzugangsbeschränkung, die per se zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führt."
Mehr Eigenverantwortung
Weiterhin plädiert der BDA für eine Ausweitung der Eigenverantwortung durch mehr Selbstbeteiligung und Kostentransparenz. Er schlägt dazu unter anderem vor, die heutige Zuzahlungsobergrenze von zwei Prozent auf drei Prozent anzuheben. Zudem soll die Praxisgebühr zwar auf fünf Euro sinken, dafür aber bei jedem Arztbesuch fällig werden (ausgenommen regelmäßig vorgesehene Früherkennungsuntersuchungen). Hinter den Überlegungen steht, dass der Patient für die Kosten kleinerer Risiken selbst aufkommen soll, während die großen Risiken auch weiterhin solidarisch abgesichert bleiben.
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