(bü). Auch wenn eine Frau an einer "Unterentwicklung der Brüste" leidet, wobei sie zudem unterschiedlich groß sind, so kann sie auch dann nicht gegen ihre Krankenkasse durchsetzen, dass diese einen operativen Eingriff an den Brüsten bezahlt, wenn sie einen "erheblichen psychischen Leidensdruck" aushalten muss. Operationen am gesunden Körper, um psychische Leiden zu beeinflussen, sind keine ärztliche Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. "Form und Größe der weiblichen Brust sind nun mal außerordentlich vielfältig".
(Az.: L 4 KR 38/04)
AZ 2007,
Nr. 41, S. 7, 07.10.2007
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