- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 4/2008
- Barmer-Ausschreibungen ...
Gesundheitspolitik
Barmer-Ausschreibungen teilweise gestoppt
Im Herbst 2007 hatte die Barmer Ersatzkasse auf der Grundlage des § 127 Absatz 1 SGB V die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln und Krankenunterlagen bundesweit ausgeschrieben. Deutschland wurde dazu in 20 Lose eingeteilt. Danach kündigte die Barmer die Versorgungsberechtigung der Apotheken für die betroffenen Produkte zum 31. Januar 2008 bundesweit mit Ausnahme einiger Teile Nordrhein-Westfalens, für die offenbar keine Zuteilung erfolgen konnte. Eine Übergangsregelung war nicht vorgesehen. Damit drohten uneingeschränkte Retaxierungen. Auf der Homepage der Barmer heißt es dazu, Übergangsregelungen gemäß § 126 Absatz 2 SGB V fänden in diesem Fall keine Anwendung.
Klagen gegen Ausschreibung
Vor wenigen Tagen wurden jedoch einige Landesapothekerverbände von der Barmer informiert, dass die Barmer in elf Losgebieten beklagt worden sei und die Ausschreibung in diesen Gebieten bis zu einer neuen Gerichtsentscheidung gestoppt sei. Gemäß einer Mitteilung der ABDA an die Landesapothekerverbände wurden die Lose für Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und drei Losgebiete in Nordrhein-Westfalen zugeteilt. Demnach dürfte die Ausschreibung für die übrigen Gebiete ruhen.
Regionale Unterschiede
Der Hamburger Apothekerverein teilte seinen Mitgliedern am 16. Januar mit, dass für Hamburg und Schleswig-Holstein (Losgebiet 1) kein Zuschlag erteilt werden konnte, weil gegen die Vergabe eine Klage bei der Vergabekammer erhoben worden sei. Daraufhin habe die Barmer mitgeteilt, dass Verordnungen über aufsaugende Inkontinenzartikel mit einem Verordnungsdatum ab dem 1. Februar 2008 von Hamburger Apotheken bis auf Weiteres angenommen und zu den bisher gültigen Preisen mit der Barmer abgerechnet werden könnten. Die Barmer werde den Apothekerverein unverzüglich über den Zeitpunkt der Bezuschlagung informieren.
Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins, Dr. Jörn Graue, befürchtet eine "desaströse Zersplitterung der Versorgung". Denn nun könnten Barmer-Patienten aus dem niedersächsischen Umland ihre Inkontinenzverordnungen nicht in der Apotheke an ihrem Wohnort, aber in Hamburger Apotheken einlösen, denn der Sitz der Apotheke sei für die Abrechnung maßgeblich. Graue gab zu bedenken, dass die Krankenversicherungen rechtlich zur Durchführung der Ausschreibungen gezwungen sind. Er bedauere aber sehr, dass die Ausschreibung keine Übergangsfristen vorgesehen hatte, was die Unsicherheit jetzt noch vergrößere. Übergangsregelungen wären im Sinne der Patienten und der sonst guten Vertragspartnerschaft zwischen der Barmer und den Apotheken gewesen. Aufgrund der jüngsten Entwicklung werde der Hamburger Apothekerverein die Barmer bitten, die Teilkündigung des Liefervertrages zurückzunehmen, um die Rechtsgrundlage für die Belieferung wieder herzustellen. Nun seien Verträge auf Länderebene notwendig.
Unabhängig vom Stopp der Ausschreibung in einigen Losgebieten ist nach Angaben der ABDA noch unklar, ob Krankenunterlagen weiter von Apotheken für Barmer-Patienten geliefert werden können. Denn diese seien von der Barmer zwar ausgeschrieben worden, die Lieferberechtigung für diese Produkte sei aber nicht widerrufen worden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.