Gesundheitspolitik

Bundesregierung will bei Arzneipreisen mitreden

BMG soll Verordnung erlassen, die Kriterien für Kosten-Nutzenbewertung festlegtBerlin (lk). Die Bundesregierung will sich kräftig in die künftigen Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern für neue Arzneimittel einmischen: Mithilfe einer Rechtsverordnung soll das Bundesgesundheitsministerium Kriterien für die Nutzenbewertung vorgeben. Das sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für das Sparpaket vor, der inzwischen auch mit dem Ministerium abgestimmt ist.

Im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz ist vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Rahmenbedingungen für die Nutzenanalyse festlegt. Die vom Ministerium noch aufzustellenden Kriterien müssen dann bei der Bewertung berücksichtigt werden. Zur Begründung hieß es in der Koalition, es bestehe die Sorge, dass sich im Bundesausschuss die Krankenkassen mit einer reinen Kostenbetrachtung durchsetzen könnten. Man müsse aber auch andere Belange – etwa die subjektive Patientenzufriedenheit – berücksichtigen. Das Bundesgesundheitsministerium wies Vermutungen zurück, dabei könne es sich um die Interessen der Arzneimittelhersteller handeln. "Wir denken vom Patienten her." Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende, Johannes Singhammer (CSU), wurde jedoch mit der Aussage zitiert: Es gehe um mehr als 100.000 Arbeitsplätze. "Wir wollen, dass der Pharmastandort Deutschland attraktiv bleibt."

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