Recht

"Freies" Medikament wird auch "ohne Alternative" nicht übernommen

(bü). Selbst wenn bestimmte Basiscremes und -salben unter den Oberbegriff "adjuvante Basistherapie" fallen und es sich dabei um eine notwendige Behandlung eines Ekzems handelt, sind die Kosten für solche wirkstofffreien Cremes und Salben nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zu erstatten. Es sind keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, und sie stehen außerdem nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb können sie auch dann nicht übernommen werden, wenn es zu der Salbe keine Alternative für den Patienten gibt.


(Bayerisches Landessozialgericht, L 5 KR 102/06)

Das könnte Sie auch interessieren

Kiefer: Anpassung der Honorierung überfällig

13 Millionen Rezepturen

Empfehlungen zu Präparaten und Lebensstil

Wie berate ich zu Hämorrhoidalleiden?

Ein Thema für die Beratungsecke: Hämorrhoidalleiden

Wennʼs juckt und brennt

BSG-Entscheidung zum Ausschluss von Neurodermitis-Basistherapeutika

Kassen müssen Linola & Co. nicht erstatten

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.