Recht

"Freies" Medikament wird auch "ohne Alternative" nicht übernommen

(bü). Selbst wenn bestimmte Basiscremes und -salben unter den Oberbegriff "adjuvante Basistherapie" fallen und es sich dabei um eine notwendige Behandlung eines Ekzems handelt, sind die Kosten für solche wirkstofffreien Cremes und Salben nicht von der gesetzlichen Krankenkasse zu erstatten. Es sind keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, und sie stehen außerdem nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb können sie auch dann nicht übernommen werden, wenn es zu der Salbe keine Alternative für den Patienten gibt.


(Bayerisches Landessozialgericht, L 5 KR 102/06)

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