Recht

Privathaftpflicht: Wer zu lange wartet, geht leer aus

(bü). Wer einen Haftpflichtschaden erst nach drei Monaten meldet, der muss damit rechnen, dass der Versicherer nicht mehr zahlt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall entschieden, in dem ein 13-Jähriger eine Benzinlache angezündet und dabei einen Menschen schwer verletzt hatte. Die Eltern des Jungen zeigten den Schaden erst drei Monate nach der Tat an, und die private Haftpflichtversicherung der Eltern weigerte sich, den Schaden zu regulieren – zu Recht. Die Interessen der Haftpflichtversicherung würden durch die verspätete Anzeige ernsthaft gefährdet, da ihr die Möglichkeit genommen werde, "Untersuchungen über die Einsichtsfähigkeit des Kindes anzustellen, welche darüber entscheidet, ob und wie der Schaden zu regulieren ist". Weil es aber auf die Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ankommt, müssen diese Untersuchungen zeitnah zum Schaden vorgenommen werden können.


(OLG Hamm, 20 U 16/10)



AZ 2011, Nr. 30-31, S. 3

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