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AOK Nordost: Herceptin-Verwurf ist nicht abrechungsfähig
Vergangene Woche wurde in der DAZ über den Apothekenrecht-Tag auf der Interpharm in Hamburg berichtet ("Ritt durchs Apothekenrecht", DAZ 2011, Nr. 13, S. 68). In diesem Bericht heißt es, die gesetzlichen Krankenkassen zahlten bei der Zytostatikaherstellung anfallende Verwürfe nur, wenn diese unvermeidlich seien. Fälschlicherweise wird Andreas Heeke, Bereichsleiter Pharma der AOK Nordost, dahin gehend zitiert, dass er Herceptin als Substanz genannt habe, bei der unvermeidliche Verwürfe anfallen. Dies ist nicht der Fall. Der Verwurf von Herceptin ist nicht abrechnungsfähig. Wir bitten um Entschuldigung für das Versehen.
DAZ 2011, Nr. 14, S. 32
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