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Pharmazeutisches Recht
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 189 vom 15. Dezember 2011 ist auf Seite 4417 eine Bekanntmachung über die Registrierung und Zulassung von Arzneimitteln – Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II – Antipsychotika: Nebenwirkungen bei Neugeborenen nach Anwendung im letzten Schwangerschaftsdrittel vom 30. November 2011 abgedruckt.
Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.
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