DAZ aktuell

Unstimmigkeiten bei BtM-Retaxationen beigelegt

Rückerstattung von Beträgen innerhalb der nächsten sechs Monate

DÜSSELDORF (avn). Die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe und die BKK vor Ort, die Novitas BKK und die BKK Hoesch haben ihre Unstimmigkeiten über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten beigelegt. Dies hat der Apothekerverband Nordrhein in einer Presseinformation mitgeteilt.
Keine Null-Retaxationen mehr Die Unstimmigkeiten zwischen den Apothekerverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie einigen Betriebskrankenkassen über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten sind Vergangenheit.
Foto: DAZ/ekr

In der Vergangenheit kam es zwischen den genannten Betriebskrankenkassen und den Apothekern wegen der Kürzung von Betäubungsmittelrezepten um den kompletten Rechnungsbetrag ("Null-Retaxation") zu Diskussionen über die Auslegung der einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Laut der Pressemitteilung sollen die Apotheken die aufgrund der ausgesprochenen, nicht bestandskräftigen Retaxationen abgesetzten Beträge innerhalb der nächsten sechs Monate zurückerhalten. Weitere Retaxationen wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung werden in Übereinstimmung mit der Neuregelung des Arzneilieferungsvertrages NRW nicht ausgesprochen, heißt es. Diese Regelung soll mit Unterzeichnung in diesen Tagen in Kraft treten.



DAZ 2012, Nr. 23, S. 24

Das könnte Sie auch interessieren

BtM-Retaxationen

Unstimmigkeiten beigelegt

Erste Gespräche brachten noch kein Ergebnis

Weitere Verhandlungen über Null-Retaxation nötig

BKK Nordwest will einlenken – Verbände mit Angebot noch unzufrieden

Streit um BtM-Retaxation vor Lösung?

BtM-Rezepte zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Resolution gegen Retaxwelle

Streit um BtM-Retaxation

Verhandlungen gehen weiter

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.