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DAZ aktuell
Unstimmigkeiten bei BtM-Retaxationen beigelegt
In der Vergangenheit kam es zwischen den genannten Betriebskrankenkassen und den Apothekern wegen der Kürzung von Betäubungsmittelrezepten um den kompletten Rechnungsbetrag ("Null-Retaxation") zu Diskussionen über die Auslegung der einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Laut der Pressemitteilung sollen die Apotheken die aufgrund der ausgesprochenen, nicht bestandskräftigen Retaxationen abgesetzten Beträge innerhalb der nächsten sechs Monate zurückerhalten. Weitere Retaxationen wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung werden in Übereinstimmung mit der Neuregelung des Arzneilieferungsvertrages NRW nicht ausgesprochen, heißt es. Diese Regelung soll mit Unterzeichnung in diesen Tagen in Kraft treten.
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