DAZ aktuell

Unstimmigkeiten bei BtM-Retaxationen beigelegt

Rückerstattung von Beträgen innerhalb der nächsten sechs Monate

DÜSSELDORF (avn). Die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe und die BKK vor Ort, die Novitas BKK und die BKK Hoesch haben ihre Unstimmigkeiten über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten beigelegt. Dies hat der Apothekerverband Nordrhein in einer Presseinformation mitgeteilt.
Keine Null-Retaxationen mehr Die Unstimmigkeiten zwischen den Apothekerverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie einigen Betriebskrankenkassen über die Retaxation von Betäubungsmittelrezepten sind Vergangenheit.
Foto: DAZ/ekr

In der Vergangenheit kam es zwischen den genannten Betriebskrankenkassen und den Apothekern wegen der Kürzung von Betäubungsmittelrezepten um den kompletten Rechnungsbetrag ("Null-Retaxation") zu Diskussionen über die Auslegung der einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Laut der Pressemitteilung sollen die Apotheken die aufgrund der ausgesprochenen, nicht bestandskräftigen Retaxationen abgesetzten Beträge innerhalb der nächsten sechs Monate zurückerhalten. Weitere Retaxationen wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung werden in Übereinstimmung mit der Neuregelung des Arzneilieferungsvertrages NRW nicht ausgesprochen, heißt es. Diese Regelung soll mit Unterzeichnung in diesen Tagen in Kraft treten.



DAZ 2012, Nr. 23, S. 24

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