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Gesundheitspolitik
Kleiner Fortschritt beim ABDA-KBV-Pilotprojekt
Das Eckpunktepapier unterstreicht die gemeinsame Absicht, das Pilotprojekt in die Praxis umzusetzen. In Kürze soll dazu eine gemeinsame Mitteilung der Beteiligten erfolgen. Noch nicht einmal klar ist zum jetzigen Zeitpunkt aber, ob darin ein konkreter Starttermin genannt werden soll. Im Eckpunktepapier soll zudem die Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten besiegelt werden. Offen ist, ob darin auch wie beabsichtigt die Kostenfragen für die Umsetzung geregelt werden.
Starttermin weiter in der Schwebe
Noch nicht geklärt sind die weiteren Schritte. "Mit jedem Schritt werden die Hürden höher", so ein Verhandlungsteilnehmer. Es gilt, noch schwierige datenschutzrechtliche Fragen bei der notwendigen Kommunikation und Datenübermittlung zwischen Ärzten, Apothekern und AOK Plus zu klären. Offenbar ist eine Genehmigung der Landesdatenaufsicht erforderlich. Auch die Abstimmung der Apothekensoftware mit der Praxissoftware der teilnehmenden Ärzte ist schwieriger als gedacht. Auch bestehen auf Ärzteseite immer noch grundlegende Bedenken hinsichtlich der von der AOK Plus gestellten Vorgaben. Unklar ist somit, ob der angedachte Starttermin für die Wirkstoffverordnung im Frühjahr gehalten werden kann.
ABDA arbeitet an Wirkstoffliste
Im Berliner Apothekerhaus hat die ABDA bereits die Ausarbeitung der Wirkstoffliste übernommen. In Abstimmung mit der AOK Plus sollen 180 bis 200 Wirkstoffe zusammengestellt werden, die als Grundlage für die Richtgrößenvereinbarung mit den Kassenärzten dient. Diese Abstimmung steht noch aus. Die KBV soll dann daraus in enger Abstimmung mit der AOK Plus den Medikationskatalog erstellen. Der Katalog soll die Rabattvertragssituation der AOK Plus abbilden. Schließlich erwartet die AOK Plus vom Modellprojekt eine deutliche Erhöhung ihrer Rabattquote mit entsprechenden Einsparungen. In Sachsen und Thüringen wird bundesweit am häufigsten die Aut-idem-Substitution ausgeschlossen.
Ärzte von Richtgrößenprüfung freigestellt
Im Gegenzug sollen die am Modellprojekt teilnehmenden Ärzte von der Richtgrößenprüfung freigestellt werden. Es droht damit kein Regress mehr. Die teilnehmenden Apotheker sollen anhand des Wirkstoff- und Medikationskataloges für die AOK Plus-Patienten die Auswahl des rabattierten Arzneimittels übernehmen.
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