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Gesundheitspolitik
Prävention – nun doch ein bisschen mit Apothekern?
Ohne Anerkennung keine finanzielle Förderung
In der vergangenen Woche wurde der erste Referentenentwurf für ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz bekannt. Dieser sieht vor, dass Apotheker künftig gemeinsam mit Kassen, Ärzten, Patientenorganisationen und anderen Mitgliedern in die "Ständige Präventionskonferenz" berufen werden sollen. Diese soll dem Bundesgesundheitsministerium im Turnus von vier Jahren über die Entwicklung von Gesundheitsförderungs- und Präventionszielen und deren Umsetzung berichten und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen.
"Wir freuen uns und begrüßen, dass wir in die Präventionskonferenz eingeladen sind", sagte WIPiG-Geschäftsführer Dr. Helmut Schlager der AZ. Insgesamt sei dies dennoch zu wenig. Solange Apotheker nämlich nicht im GKV-Leitfaden Prävention stehen, können sie zwar Präventionsleistungen anbieten, werden aber von der GKV weiterhin nicht als qualifizierter Anbieter für Präventionsmaßnahmen anerkannt. Und ohne Anerkennung keine finanzielle Förderung. Insoweit "hätten wir uns einen prominenteren Platz im Gesetzentwurf gewünscht", schlussfolgert Schlager.
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