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- AZ 4/2013
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Recht
Wenn der Mieter selbst den Anlass setzt, kann er nicht "mindern"...
(bü). Eine im Schlafzimmer einer Mietwohnung aufgetretene Schimmelbildung kann der Mieter nicht zum Anlass einer Mietminderung nehmen, wenn er selbst verantwortlich dafür ist, dass sich die Wände verfärbt haben. Kommt nämlich ein Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass weder Durchfeuchtungsschäden noch Wärmebrücken vorliegen, sondern dass der Schimmel durch das Lüftungsverhalten hervorgerufen wurde, so ist der Vermieter dafür nicht verantwortlich zu machen. (Hier hatte die Konstruktion eines Einbauschrankes ohne Rückwand dazu geführt, dass im dahinter liegenden Bereich kein ausreichender Luftaustausch und keine ausreichende Erwärmung stattfanden. Gleichzeitig sei aber die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit eingedrungen, die an der Wand kondensiere. Das sei dadurch verstärkt worden, dass durch das Einlagern frisch gewaschener oder gebügelter Wäsche deren Feuchtigkeit ausgedünstet sei.)
(LG Kiel, 1 S 102/11)
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