- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 16/2013
- Kammerversammlung
Was Wann Wo
Kammerversammlung
Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 1. Sitzung am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, 15.00 Uhr, nach Kiel, Maritim Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, mit nachfolgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:
Vorläufige Tagesordnung
1. Genehmigung des Protokolls der 13. Sitzung der Kammerversammlung vom 20.03.2013
2. Mitteilungen und Anfragen
3. Wahl des Vorstandes
4. Wahl des Vorstandes des Versorgungswerkes
5. Benennung der Ausschüsse und Zahl der Mitglieder
6. Nachwahl eines Mitglieds für den PKA-Ausschuss
7. Delegierte für den Apothekertag 2013
8. Verschiedenes
Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.
Gerd Ehmen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.