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- DAZ 17/2013
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LAV weist auf Tücken von Rabattverträgen hin
Im Fall von Antibiotika zeigt es sich aus Sicht des LAV ganz deutlich: Ein Arzt will seinem Patienten 14 Tabletten zukommen lassen und verordnet die Packungsgröße N1. Er kann dabei jedoch nicht wissen, wie viele Tabletten letztlich in der jeweiligen Rabattpackung sein werden. Denn die Packungsgröße beschreibt bekanntlich keine konkrete Tablettenanzahl, sondern eine gewisse Spannbreite – im Fall von Antibiotika liegt diese laut LAV zwischen elf und 17 Tabletten. Es kann also passieren, dass der Patient eine Packung mit zu wenig Tabletten erhält. Um eine ausreichende und wirksame Medikation sicherzustellen, müssten Apotheker bei jeder Verordnung Rücksprache mit dem Arzt halten, über welchen Zeitraum das Antibiotikum genommen werden soll.
"Der vermehrte Abstimmungs- und Erläuterungsaufwand in den Apotheken schafft zusätzliche Bürokratie, Verunsicherung beim Patienten, und Unmut beim Arzt, der sich durch die Rückfragen belästigt oder gegängelt fühlt", betont der Verband. Bei gewissen Verordnungen seien Rabattverträge weder sinnvoll noch wirtschaftlich – das gilt aus seiner Sicht speziell in der Versorgung mit Antibiotika, Schmerzmitteln und (Grippe-)Impfstoffen. "Rabattverträge sind kein Allheilmittel und gelangen an ihre Grenzen, wenn die Optionen auf finanzielle Einsparungen über das Patientenwohl gestellt werden."
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