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Pharmazeutisches Recht
AM-RL, Anlage VII: Austauschbarkeit von Darreichungsformen
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 6. September 2013 (BAnz. AT 06.09.2013, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII – Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß § 129 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und Aktualisierung bereits bestehender Gruppen“ vom 20. Juni 2013 abgedruckt.
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