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Pharmazeutisches Recht
Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch
Vom 3. September 2013 (aus BAnz. AT 24.09.2013, B4)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Durch den Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere Entwürfe zu Monographien und Reagenzienbeschreibungen erstellt. Diese Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage).
Die Anlage ist hier nicht abgedruckt.*
Neue Monographie
Amanita muscaria (neue Monographie)
Revidierte Monographien
Bryonia
Filipendula ulmaria ferm 34c
Reagenzienbeschreibungen
Muscimol RH
Cucurbitacin E RH
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monographien und Reagenzienbeschreibungen des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 25. November 2013 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
*Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „amtlichen Teil“ (BAnz. AT 24.09.2013, B4)
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