Gesundheitspolitik

Skonti-Musterprozess gegen Neuling AEP

BERLIN (ks) | Der Konditionenwettbewerb unter den Pharmagroßhändlern ist und bleibt hart. Doch schon seit einiger Zeit wird die Luft dünner: Skontokürzungen sind gang und gäbe. Könnten die Bedingungen bald noch schlechter werden? Die Wettbewerbszentrale will jetzt klären lassen, in welchem Rahmen Skonti überhaupt zulässig sind und strebt einen Musterprozess gegen den offensiv mit seinen Rabatten werbenden Großhändler AEP an.

Der noch junge Großhändler gibt sich in Sachen Konditionen transparent: Für Rx-Produkte bis 70 Euro, die innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden, gibt es 3% Rabatt und 2,5% Skonto. Bei teureren Arzneimitteln sind es 2% Rabatt und ebenfalls 2,5% Skonto. Addiert ist die Vorteilsgewährung auf jeden Fall höher als die 3,15%, die dem Großhandel eigentlich – und ausschließlich – für Rabatte zustehen.

Ob solche „echten Skonti“, die anlässlich einer vorzeitigen Vergütung gewährt werden und über den prozentualen Großhandels-Höchstzuschlag hinausgehen, zulässig sind oder nicht, ist juristisch nicht geklärt. Darum soll jetzt in der überschaubaren Branche durch Gerichte Klarheit geschaffen werden.

AEP hätte auf den Rechtsstreit sicherlich gerne verzichtet. Geschäftsführer Jens Graefe spricht von einem „Erdbeben des Pharmahandels“, das nun einsetze. Er fürchtet um das Konditionenniveau, das es für die Apotheker künftig so nicht mehr geben werde. Viele Kooperationen erhielten derzeit Rabatte, Skonti und Funktionsrabatte zusammen – damit könnte bald Schluss sein. Und er sieht auch noch weitergehende Gefahren: Auch das Direktgeschäft der Apotheker mit Arzneimittelherstellern würde beschnitten, wenn die Gerichte keine zusätzlichen echten Skonti zuließen.

Graefe selbst will aber auch nach der Abmahnung am AEP-Rabattmodell festhalten. Bis der Fall höchstrichterlich entschieden ist, kann noch das ein oder andere Jahr ins Land ziehen. Bis dahin ist kein Großhändler gezwungen, seine Konditionen umzustellen. 

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