Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI: Off-label-use von intravenösen Immunglobulinen (IVIG)

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 27. März 2014 (BAnz AT 27.03.2014, B4) ist die „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-label-use Teil A Ziffer XII intravenöse Immunglobuline (IVIG) bei Polymyositis im Erwachsenenalter (Add-on-Behandlung bei therapieresistentem Verlauf) und bei Dermatomyositis im Erwachsenenalter (Add-on-Behandlung bei therapieresistentem Verlauf), Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers“ vom 20. Februar 2014 abgedruckt.

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