DAZ aktuell

Ärzte in Ba-Wü fordern Notfall-Dispensierrecht

Apothekerkammer hält dagegen

BERLIN (ks) | Zum Jahreswechsel 2013/2014 wurde in Baden-Württemberg der ärztliche Notdienst neu strukturiert. Aus den zuvor rund 400 dezentral organisierten Notfalldienstbezirken wurden knapp 70 Dienstgemeinschaften mit einer oder mehreren Notfallpraxen, die meist an Kliniken angesiedelt sind. Nun beklagen die Ärzte im Ländle eine Mangelversorgung mit Medikamenten zu Notdienstzeiten. Patienten sei der Gang in die notdienstbereite Apotheke oft nicht zuzumuten, meint der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und ruft nach einem Dispensierrecht für spezielle Fälle.

„Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Innerhalb von 20 bis 30 Autominuten erreichen Sie von jedem Ort in Baden-Württemberg eine Notfallpraxis“, heißt es auf der Webseite der KV Baden-Württemberg. Patienten, die diesen Weg hinter sich gebracht haben, soll dann offenbar nicht mehr zugemutet werden, auch noch eine Apotheke aufzusuchen. Wie die „Stuttgarter Nachrichten“ letzte Woche berichteten, fordert die KV das Recht, vor allem bei Notdiensten an Wochenenden und Feiertagen Patienten mit hinreichend Medikamenten versorgen zu dürfen, bis sie am nächsten Werktag ihre Apotheke erreichen können. Derzeit dürfen Ärzte Arzneimittel nur zur unmittelbaren Anwendung ausgeben, nicht aber auf Vorrat. Der KV-Vorsitzende Norbert Metke erklärte der Zeitung: Bei Hausbesuchen am Wochenende könne man bettlägerige Menschen nicht einfach – gar nachts – in eine Apotheke schicken. Und sozial schwache Patienten könnten sich ein Taxi zur Apotheke nicht leisten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln würden Wartezeiten und längere Fahrtstrecken anfallen. Auch von den Notfallpraxen sei die nächste Notdienst-Apotheke oft ein gutes Stück entfernt.

Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, hält dagegen: Die Aufgabenteilung zwischen Apotheker – zuständig für Arzneimittel – und Arzt – zuständig für die Diagnose – sei sinnvoll. Ein Dispensierrecht für Ärzte lehnt er daher ab. Ohnehin wäre es „praktisch nicht oder nur mit größtem Aufwand umsetzbar“. Hanke weist ferner darauf hin, dass in Baden-Württemberg zwischen 150 und 170 Apotheken rund um die Uhr Notdienst leisten. Es gebe damit gut doppelt so viele Notfall-Apotheken wie Notfall-Praxen. Überdies seien über 50 Prozent der Notdienst-Abgaben Fälle der Selbstmedikation. „Diese Patienten gehen gar nicht erst in die Notfall-Praxis. Sie gehen einfach in die nächstgelegene Apotheke. Das zeigt doch, dass wir durchgehend gut erreichbar sind“.

Hanke zeigt sich aber willig, nötigenfalls nachzubessern: „Gerne überprüfen wir nochmals, wo es lange Fahrstrecken geben könnte. Sicher wäre eine bessere Absprache mit den Notfall-Praxen vor Ort sinnvoll, damit die Apotheker wissen, welche Medikamente üblicherweise gebraucht werden, damit diese dann auch vorrätig sind.“ Nach dem Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sollen sich Ärzte und Apotheker beim Notdienst künftig ohnehin besser absprechen. Während die ABDA dies gutheißt, lehnt die Kassenärztliche Bundesvereiniung die Idee ab. 

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