Gesundheitspolitik

Klinikreform verabschiedet

Strukturreform soll für mehr Qualität sorgen

BERLIN (dpa) | Gesundheitsminister Hermann Gröhe will die Qualität der Kliniken verbessern und teure Überkapazitäten abbauen. Seinem Krankenhausstrukturgesetz hat der Bundestag am 5. November zugestimmt.

Krankenhäuser müssen künftig mit Sanktionen rechnen, wenn ihnen Qualitätsmängel bei Operationen und in der Pflege von Patienten nachgewiesen werden. Wenn sie durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen sie sogar Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder das ganze Haus geschlossen werden. Für außerordentlich gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung soll es dagegen Zuschläge geben.

Zudem sollen mit dem Gesetz Überkapazitäten bei den rund 2000 Kliniken in Deutschland abgebaut werden, ohne die Versorgung in der Fläche zu beeinträchtigen. Für Kliniken, die für Not­fälle wichtig sind, aber ansonsten nicht ausgelastet, soll es einen Sicherstellungszuschlag geben.

Ferner sollen Qualitätsprüfungen dazu führen, dass sich Kliniken spezialisieren, also ausschließlich das tun, was sie am besten können. Auf diesem Wege soll die Patientensicherheit erhöht und die Zahl unnötiger Operationen eingedämmt werden.

Die Krankenhäuser werden zudem verpflichtet, Mindestmengen für bestimmte Leistungen festzulegen – zum Beispiel eine Zahl von Knieoperationen. Erbringt ein Haus dann eine Leistung, obwohl es hier die festgelegte Mindestmenge nicht erreicht, erhält es von der Krankenkasse keine Vergütung. Finanziert werden sollen die Maßnahmen durch einen noch zu schaffenden Strukturfonds mit einem Volumen von bis zu einer Mrd. Euro. Dafür sollen 500 Mio. aus dem Gesundheitsfonds kommen. Die Länder sollen im selben Umfang gegenfinanzieren.

Das Gesetz führt laut BMG im Jahr 2009 zu Mehrausgaben für die Kostenträger in Höhe von rund 0,9 Mrd. Euro – die Summe steigert sich in den Folgejahren bis auf rund 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020. 90 Prozent der Mehrausgaben muss die gesetzliche Krankenversicherung tragen. |

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