Recht

Bringt eine 2-Tage-Woche 12 Wochen „Erholungsurlaub“?

Ausgangspunkt „4 Wochen“ – egal, wie viele Arbeitstage es sind

bü | Es soll vorgekommen sein, dass eine Teilzeitkraft, die pro Woche zwei Tage zu arbeiten hat, von ihrem Chef verlangt hat, 12 Wochen Urlaub machen zu können. Schließlich sehe das Bundesurlaubsgesetz vor, dass pro Jahr „24 Werktage“ bezahlt frei sein müssen.

Nicht schlecht überlegt – doch ­heftig danebengegriffen. Die „24 Werktage“, die das Gesetz jedem Arbeitnehmer als (Mindest-)Urlaub pro Jahr zugesteht, beziehen sich auf eine nicht mehr oft an­zutreffende 6-Tage-Arbeitswoche. Gemeint sind damit die Tage von Montag bis Samstag. Bei einer 5-Tage-Woche, die von Montag bis Freitag reicht, wird von „20 Arbeitstagen“ gesprochen, die den jährlichen Mindesturlaub ergeben. Bei 4 Arbeitstagen pro Woche ­wären es 16 Tage Urlaub – egal ob von Montag bis Donnerstag ­gerechnet oder von Dienstag bis Freitag, oder ...

Foto: mucft – fotolia.com

Bloß wie lange? Da gibt es den gesetzlichen Mindesturlaub, aber auch Einzelarbeitsverträge, Abhängigkeit vom Alter und und und ...

Der gesetzliche Mindesturlaub wird dadurch nicht unbotmäßig unterboten. Denn ob 24 Urlaubs­tage bei einer 6-Tage-Woche oder 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche oder 8 Tage bei einer 2-Tage-Woche: In jedem Fall kommen unterm Strich 4 Wochen Urlaubsanspruch heraus. Und in dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber den Arbeitsverdienst weiter, den er auch sonst gezahlt hätte, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Betrieb ­gearbeitet hätten.

Quintessenz: Die Dauer des Erholungsurlaubs richtet sich zwar an den Arbeitstagen pro Woche aus. Doch wird jeweils von der 6-Tage-Woche mit 24 Tagen Urlaubsanspruch ausgegangen – und diese Zahl dann auf die entsprechende „Tage-Woche“ heruntergerechnet. Wenn eine Teilzeitkraft also nur einen Tag wöchentlich für ihren Arbeitgeber im Einsatz ist, dann bekommt sie halt nur (mindestens) 4 Tage pro Jahr ihren Verdienst weitergezahlt – und hat damit auch ihren vierwöchigen Jahres­urlaub bewilligt bekommen.

Dies alles gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Tarifverträge, aber auch Einzelarbeitsverträge, sehen vielfach längere Urlaubsstrecken vor. Das kann sich je nach Betriebszugehörigkeit oder auch ­Alter (wie kürzlich noch vom ­Bundesarbeitsgericht bestätigt, das einem 58-jährigen Arbeiter in einer Schuhfabrik einen um 2 Tage längeren Jahresurlaub zubilligte, als er jüngeren Mitarbeitern zustand – Az.: 9 AZR 709/11) weit mehr als 4 Wochen pro Jahr sein. 6 Wochen pro Jahr sind keine Seltenheit.

Und was gilt, wenn die Arbeitstage pro Woche schwanken? Wenn zum Beispiel einer Woche mit 6 Arbeitstagen eine mit 3 Tagen folgt. Solange dies regelmäßig geschieht, ist die Durchschnittsrechnung einfach. Bei immer wieder unterschiedlichen Wochenarbeitstagen wird regelmäßig auf einen Vierteljahresschnitt umgerechnet – in Ausnahmefällen auch noch auf einen längeren Zeitraum. |

Das könnte Sie auch interessieren

Was bei Arbeitszeit, Feiertagen, Urlaub und Überstunden beachtet werden muss

Die Vier-Tage-Woche aus arbeitsrechtlicher Sicht

Neues aus der ADEXA-Rechtsberatung

Urlaubsansprüche richtig berechnen

Fragen rund um den Urlaubsanspruch

Die Osterferien nahen

Interview zu aktuellen arbeits- und tarifrechtlichen Fragen

Urlaubsanspruch

Krankheit, Erreichbarkeit und Verschieben

Fragen und Antworten rund um den Urlaub

Die wichtigsten Tipps für Apothekenangestellte

Urlaub – Ihr gutes Recht

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.