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- AZ 6/2015
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Recht
Bringt eine 2-Tage-Woche 12 Wochen „Erholungsurlaub“?
Ausgangspunkt „4 Wochen“ – egal, wie viele Arbeitstage es sind
Nicht schlecht überlegt – doch heftig danebengegriffen. Die „24 Werktage“, die das Gesetz jedem Arbeitnehmer als (Mindest-)Urlaub pro Jahr zugesteht, beziehen sich auf eine nicht mehr oft anzutreffende 6-Tage-Arbeitswoche. Gemeint sind damit die Tage von Montag bis Samstag. Bei einer 5-Tage-Woche, die von Montag bis Freitag reicht, wird von „20 Arbeitstagen“ gesprochen, die den jährlichen Mindesturlaub ergeben. Bei 4 Arbeitstagen pro Woche wären es 16 Tage Urlaub – egal ob von Montag bis Donnerstag gerechnet oder von Dienstag bis Freitag, oder ...
Der gesetzliche Mindesturlaub wird dadurch nicht unbotmäßig unterboten. Denn ob 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche oder 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche oder 8 Tage bei einer 2-Tage-Woche: In jedem Fall kommen unterm Strich 4 Wochen Urlaubsanspruch heraus. Und in dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber den Arbeitsverdienst weiter, den er auch sonst gezahlt hätte, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Betrieb gearbeitet hätten.
Quintessenz: Die Dauer des Erholungsurlaubs richtet sich zwar an den Arbeitstagen pro Woche aus. Doch wird jeweils von der 6-Tage-Woche mit 24 Tagen Urlaubsanspruch ausgegangen – und diese Zahl dann auf die entsprechende „Tage-Woche“ heruntergerechnet. Wenn eine Teilzeitkraft also nur einen Tag wöchentlich für ihren Arbeitgeber im Einsatz ist, dann bekommt sie halt nur (mindestens) 4 Tage pro Jahr ihren Verdienst weitergezahlt – und hat damit auch ihren vierwöchigen Jahresurlaub bewilligt bekommen.
Dies alles gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Tarifverträge, aber auch Einzelarbeitsverträge, sehen vielfach längere Urlaubsstrecken vor. Das kann sich je nach Betriebszugehörigkeit oder auch Alter (wie kürzlich noch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt, das einem 58-jährigen Arbeiter in einer Schuhfabrik einen um 2 Tage längeren Jahresurlaub zubilligte, als er jüngeren Mitarbeitern zustand – Az.: 9 AZR 709/11) weit mehr als 4 Wochen pro Jahr sein. 6 Wochen pro Jahr sind keine Seltenheit.
Und was gilt, wenn die Arbeitstage pro Woche schwanken? Wenn zum Beispiel einer Woche mit 6 Arbeitstagen eine mit 3 Tagen folgt. Solange dies regelmäßig geschieht, ist die Durchschnittsrechnung einfach. Bei immer wieder unterschiedlichen Wochenarbeitstagen wird regelmäßig auf einen Vierteljahresschnitt umgerechnet – in Ausnahmefällen auch noch auf einen längeren Zeitraum. |
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