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Gesundheitspolitik
ABDA engagiert Juristen für Entlassrezepte
Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit der Entlassrezepte mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Demnach können Krankenhausärzte jetzt Rezepte über Arznei- und Hilfsmittel ausstellen und diese den Patienten im Rahmen des Entlassmanagements gemäß § 39 (1a) SGB V aushändigen. Dafür werden die üblichen Rezeptformulare gemäß Muster 16 verwendet.
Weitere Details sollten eigentlich in einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt werden. Doch die Verhandlungspartner konnten sich nicht fristgerecht einigen. Die DKG hatte sich beim DAV-Wirtschaftsforum darüber beschwert, dass die Kassenärzte verlangen, dass Klinikärzte quasi KV-Mitglieder werden, um verschreiben zu dürfen. Nun wird die Schiedsstelle schlichten müssen.
Apotheker nicht am Verhandlungstisch
Apotheker dürfen sich nur in Form einer Stellungnahme an den Verhandlungen beteiligen – wobei das Thema für die Pharmazeuten von großem Interesse ist. Denn Krankenhausmediziner kennen sich in den Verordnungsprozeduren oft nicht richtig aus – es drohen Fehler, die gegebenenfalls die Apotheker über eine Retaxation ausbaden müssten.
Auf Ärzteschaft und deren Dienstleister einwirken
Dieses Problem sieht auch die ABDA ein. Laut dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 soll ein Jurist eingestellt werden, dessen Aufgabe es sein wird, die Verhandlungen im Sinne der Apotheker zu „beeinflussen“.
In dem Entwurf heißt es wörtlich: „Das nonkonforme Verhalten des verordnenden (Krankenhaus-) Arztes wird zunehmend bedeutender für die versorgende Apotheke. Für ärztliche Fehler beim Ausstellen der Verordnung werden seitens der Krankenkassen die Apotheker verantwortlich gemacht. Häufige Folge sind Vollabsetzungen. ABDA und DAV müssen verstärkt auf die organisierte Ärzteschaft und deren Dienstleister einwirken, zum Beispiel mit dem Ziel korrekter Software. In Bezug auf die Vertreter der Krankenhäuser gilt dies noch in höherem Maße.“
Allerdings finde ein Austausch mit den Verhandlern der DKG, der KBV und des GKV-Spitzenverbandes bisher kaum statt, weil dazu bislang die Ressourcen fehlten. Das soll sich mit der neu zu schaffenden Vollzeitstelle aber ändern.
ABDA setzt nicht auf Gespräche mit Krankenkassen
Interessant ist, dass die ABDA dabei nicht mehr – wahrscheinlich aufgrund der Erfahrungen der Retax-Verhandlungen – auf Gespräche mit den Krankenkassen setzen will. Denn: „Ein Ausbau dieser Beziehungen wäre erforderlich, weil sich zahlreiche im Verhältnis zu den Krankenkassen festgestellte Probleme nur durch Einflussnahme auf Ärzte und Krankenhäuser lösen lassen.“
Mitgliederversammlung entscheidet Ende Juni
Die Vorschläge aus der ABDA muss die Mitgliederversammlung Ende Juni noch bestätigen. Auch ein Sprecher der ABDA wies darauf hin, dass der Entwurf noch nicht beschlossene Sache sei. Die ABDA werde sich daher dazu auch nicht äußern. Denn es sei „Aufgabe und Privileg“ der Mitgliederversammlung, dies zu tun. |
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