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Gesundheitspolitik
Vorstandsgehälter werden eingefroren
So sollen zukünftig Vergütungserhöhungen während der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen unzulässig sein. Zu Beginn einer neuen Amtszeit kann eine höhere Vergütung als in der letzten Amtsperiode oder als die Vergütung des Vorgängers im Amt nur durch einen Zuschlag auf die Grundvergütung nach Maßgabe der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes vereinbart werden. Es kann aber auch von der Aufsichtsbehörde eine niedrigere Vergütung angeordnet werden. Und: Finanzielle Zuwendungen von Dritten sollen auf die Vergütung angerechnet oder an die jeweilige Kassenärztliche Bundesvereinigung abgeführt werden. Vergleichbare Regelungen finden sich im Gesetzentwurf auch für die Vorstände der Krankenkassen und des GKV-Spitzenverbandes. |
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