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DAZ aktuell
Apotheker als Sprachrohr der Pharmaindustrie?
Kleine Anfrage der Grünen zu Werbung für Kinderarzneimittel
Bei Werbung für Kinderarzneimittel und -medizinprodukte gelten die gleichen Vorgaben wie bei Produkten für Erwachsene. Werbung, die sich direkt an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Satz 1 Nr. 12) jedoch verboten. Hersteller umgehen aus Sicht der Grünen dieses Gesetz, indem sie in der Werbung für nicht-verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Arzneimittel z. B. die Eltern ansprechen. In einer Kleinen Anfrage hat die Grünen-Bundestagsfraktion das Thema „Werbekampagnen für Kinderarzneimittel“ daher nun aufgegriffen. Von der Bundesregierung möchten die Grünen unter anderem wissen, ob es durch die Werbung zu einer vorschnellen, nicht indikationsgerechten Gabe der Arzneimittel kommen könne und ob aufgrund der Werbung Alternativen zur medikamentösen Therapie weniger genutzt werden. Dabei fällt aus Sicht der Grünen offenbar auch die Beratung in der Apotheke unter umstrittene Werbemaßnahmen. In einem Punkt heißt es: „Welche Hinweise hat die Bundesregierung, ob Eltern auch in Apotheken frei verkäufliche Arzneimittel für Kinder empfohlen werden, die aus pädiatrischer Sicht ungeeignet oder nutzlos sind?“ Die Antwort auf die Anfrage steht noch aus – es bleibt somit abzuwarten, wie die Regierung die Apotheken diesbezüglich einschätzt. |
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