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Bundestag berät TSVG
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss für Mitte Januar geplant
Patienten sollen leichter Termine beim Arzt erhalten – das ist das Hauptanliegen des TSVG. Künftig sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebenen Terminservicestellen auch Haus- und Kinderarzt-Termine vermitteln. Zudem ist vorgesehen, das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte auf mindestens 25 Stunden pro Woche zu erweitern. Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, sollen künftig mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunden anbieten, die keine Anmeldung erfordern. Die zusätzlichen Aufwendungen der Ärzte sollen auch vergütet werden.
Aber der TSVG-Omnibus hat noch weit mehr zu bieten. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, die auch über das Smartphone oder Tablet genutzt werden kann. Auch neue Leistungsansprüche soll es geben. So sollen zum Beispiel Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) auf Kassenkosten erhalten können.
Für Apotheken von Relevanz ist insbesondere die Regelung zu Impfstoffen. Künftig soll in den ergänzenden Verträgen zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen über die Versorgung im Sprechstundenbedarf geregelt sein, dass Apotheken von den Kassen den Einkaufspreis und eine Vergütung von einem Euro je Einzeldosis erstattet bekommen. Zudem wird die Bildung des Referenzabschlags für Impfstoffe neu gefasst und die Kassen sollen neben diesem auch noch einen zusätzlichen gesetzlichen Herstellerabschlag bekommen.
Für die Apotheken von Bedeutung ist zudem die beabsichtigte Klarstellung, dass das Großhandelsfixum um 70 Cent pro Packung keinem Rabatt zugänglich ist.
Für eine kontroverse Debatte im Plenum sorgte vor allem die vorgesehene Regelung zur Psychotherapie – hier ist absehbar, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Änderungen erfolgen. Als nächstes steht am 16. Januar 2019 die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestags-Gesundheitsausschuss an. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. |
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