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Gesundheitspolitik
Zyto-Apotheker zur AvP-Pleite
VZA fordert Änderung im Sozialrecht
Die Zytostatika herstellenden Apotheken, die von der AvP-Insolvenz getroffen sind, haben derzeit erhebliche Liquiditätsverluste zu verkraften. Um solchen wirtschaftlichen Katastrophen künftig vorzubeugen, fordert VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim Änderungen im Sozialrecht. Es reiche nicht, lediglich individuelle Verträge mit Apothekenrechenzentren nachzubessern. Konkret zielt der VZA auf § 300 SGB V, der derzeit erlaubt, dass Apotheken Rechenzentren in Anspruch nehmen „können“. Laut Peterseim sollte diese Kann- in eine Muss-Regelung umgewandelt werden. Sie müsse zugleich sicherstellen, „dass die abgerechneten Gelder den Leistungserbringern insolvenzfest zur Verfügung stehen“. Aufgrund des immer komplexer gewordenen Abrechnungssystems sei es ohnehin schon seit Langem illusorisch, die Einschaltung eines Rechenzentrums als nur fakultativ zu betrachten und zu entscheiden. Der VZA begrüßt, dass die Hilferufe an die Politik schon gehört wurden. Nun komme es darauf an, den betroffenen Apotheken unverzüglich finanzielle Hilfe etwa durch zinsfreie Kredite und Zuschüsse zu gewähren, durch dauerhafte gesetzliche Regelungen Versichertengelder dem Insolvenzrisiko von Abrechnungszentren zu entziehen.
ARGE PareZu ruft den Staat
Auch die „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“, die für rund 20 Zytostatika-herstellende Apotheker spricht, hat Vorschläge: So sollte der Staat (oder ein staatliches Organ) zeitnah die AvP Deutschland GmbH übernehmen – inklusive Forderungen und Schulden. „Das komplexe Insolvenzverfahren sowie die Belastung der Judikative können damit umgangen werden. Das Vertrauen in Kassenrezepte als Wertdokument für Gesundheitsleistungen kann kurzfristig wieder hergestellt werden.“ Zudem fordert die ARGE zinslose Liquiditätshilfen. Am Ende des Verfahrens soll den Apotheken die Rückzahlung dieser Mittel erlassen werden, soweit sie diese nicht aus der Insolvenzmasse erhalten. |
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