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COVID-19: Frankreich greift bei Off-Label-Verordnungen durch
Hydroxychloroquin und Ritonavir plus Lopinavir nur im stationären Bereich
Hydroxychloroquin wird in den zugelassenen Indikationen neben der Vorbeugung und Behandlung von Malaria auch bei Photodermatosen und Autoimmunerkrankungen wie Lupus erythematodes und rheumatoider Arthritis eingesetzt. Da es für die Therapie von COVID-19 untersucht wird, hat sich die Nachfrage nach entsprechenden Präparaten laut französischem Großhandeslverband enorm erhöht. In französischen Apotheken sollen massenweise Rezepte für das Malariamittel mit oder ohne Azithromycin auftauchen, ausgestellt für Personen, die gar nicht krank sind oder keine Symptome haben, für Ärzte oder deren Familien.
Auch die fixe Kombination von Ritonavir und Lopinavir (Kaletra® bzw. generische Präparate), eigentlich bei HIV eingesetzt, wird für COVID-19 untersucht. Für die Patienten, die diese oder Hydroxychloroquin (Plaquenil®) für ihre zugelassenen Indikationen brauchen, haben sich deswegen schon Engpässe eingestellt.
Dem will der französische Minister mit seinem Dekret einen Riegel vorschieben. Der versuchsweise Einsatz der genannten Substanzen zur Behandlung von COVID-19 soll ausschließlich dem Krankenhausbereich bzw. einer Anschlussbehandlung vorbehalten sein. Dort sollen die Präparate nach Entscheidung der Ärzte und unter deren Aufsicht eingesetzt werden. Der französische Hohe Rat für die Öffentliche Gesundheit und eine Reihe von Fachgesellschaften stützen angesichts mangelnder zuverlässiger Daten die Maßnahme. Die französische Arzneimittelbehörde ANSM hat sich ebenfalls eingeschaltet. Sie weist mit Nachdruck darauf hin, dass weder Plaquenil® noch Kaletra® eine Indikation für die ambulante Versorgung von COVID-19-Patienten hätten. „Wir bitten die öffentlichen Apotheker darum, diese Arzneimittel nur auf Verschreibung für die gewöhnlichen Indikationen abzugeben, um damit den Zugang derjenigen Patienten zu sichern, die im Rahmen ihrer Langzeitbehandlung davon profitieren.“
Vergangenen Montag warnte die ANSM auch vor möglichen Nebenwirkungen der beiden Arzneimittel bei Covid-19-Erkrankten. „Einige wenige Fälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen wurden gemeldet und werden derzeit analysiert“, teilte die ANSM mit. Die Behörde betonte erneut, dass die Medikamente unter keinen Umständen als Selbstmedikation oder auf Verschreibung eines örtlichen Arztes eingenommen werden dürften. „In diesem Zusammenhang fordern wir die Verantwortung eines jeden, unnötige Krankenhausaufenthalte aufgrund des Missbrauchs dieser Medikamente zu vermeiden“, so der Appell. |
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