DAZ aktuell

Sichtbezug in den Apotheken ausweiten

Suchtmediziner sehen in Corona-Regellockerungen Chancen für die Zukunft

cm/eda | Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Apothekern in Deutschland zahlreiche neue Rechte eingeräumt. Auch die Versorgung von Patienten, die sich einer Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit unterziehen, hat Spahn dadurch vorübergehend erleichtert.

Die Initiative Substitutionsversorgung opioidabhängiger Patient*innen, an der sich unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin und der Bundesverband der Versorgungsapotheker beteiligen, weist in einem Eckpunktepapier darauf hin, dass die Versorgung von Substitutionspatienten bereits unter Normalbedingungen kaum zu schaffen sei. Die Coronavirus-Pandemie stelle die Ärzte vor zusätz­liche Herausforderungen. Neben einer Ausweitung der Take-Home-Vergabe und der Möglichkeit, größere Mengen als bisher verordnen zu dürfen, fordert das Bündnis, die Strukturen vor Ort besser zu nutzen als bisher. So soll die Vergabe etwa durch Apotheken deutlich ausgeweitet werden. Auch nicht medizinisches Personal wollen die Unterzeichner des Eckpunkte­papiers schulen und für den Sichtbezug fit machen. In ihrem Zehn-Punkte-Plan fordert die Initiative unter anderem, die Apotheken beim Sichtbezug stärker einzubinden als bisher. Gleichzeitig gelte es, die Honorierung an den für alle Beteiligten entstehenden Aufwand anzupassen. Das weit verzweigte Apothekennetz in Deutschland biete gute Möglichkeiten, die Vergabe der Ersatzmittel zu delegieren. Zudem sei es nötig, eine Beteiligung auch für Landapotheken wirtschaftlich attraktiv zu machen und ihnen einen Zusatzumsatz durch die Sichtvergabe zu ermöglichen. |

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