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Adexa-Info
Heiligabend und Silvester
An gesetzlichen Feiertagen haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freizeit. Der 24. und 31. Dezember gehören als „Vorfesttage“ nicht dazu. Wer frei haben möchte, braucht daher eine Genehmigung der Apothekenleitung – und muss entweder einen ganzen Urlaubstag oder Überstunden dafür verwenden. Lesen Sie den gesamten Beitrag unter www.adexa-online.de
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